FAQ

Was mache ich bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten?

Sollte ein dringender Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten eintreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Öffentliche Notrufe wählen (Soforthilfe)
Bei Feuer, Gasgeruch, Unfällen oder akuter Gefahr für Leib und Leben kontaktieren Sie bitte umgehend die Einsatzkräfte:

  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettung: 144
  • Gas-Notruf: 128

2. Handelt es sich um einen technischen Notfall am Gebäude?
Prüfen Sie bitte, ob ein Notfall vorliegt, der eine unmittelbare Gefahr für Personen darstellt oder schwere Schäden am Gebäude verursachen kann. Beispiele hierfür sind:

  • Wasserrohrbruch
  • Gasgeruch (sofort Fenster öffnen, keine Lichtschalter betätigen und das Gebäude verlassen!)
  • Kompletter Stromausfall im gesamten Haus
  • Totalausfall der Heizung bei winterlichen Temperaturen
  • Eingeschlossene Personen im Aufzug

3. Unsere Partnerfirmen kontaktieren
Für technische Notfälle am Gebäude finden Sie die direkten Telefonnummern unserer zuständigen Partnerbetriebe (z. B. Installateur, Elektriker oder Aufzugsdienst) hier: zu den Partnerfirmen

4. Wichtiger Hinweis zu Bagatellfällen
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung von Notdiensten für reine Bagatellschäden (z. B. ein tropfender Wasserhahn oder eine defekte Glühbirne) nicht vorgesehen ist. In solchen Fällen können die Kosten für den Einsatz direkt an den Auftraggeber weiterverrechnet werden.

Wie setzt sich die monatliche Vorschreibung zusammen?

Die monatliche Vorschreibung setzt sich aus bestimmten Einzelpositionen zusammen. Je nach Objekt umfasst sie folgende Bestandteile:

  1. Betriebskosten (BK) aus dem MRG Hierbei handelt es sich um die Kosten für die laufende Bewirtschaftung des Hauses. Diese umfassen unter anderem Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Versicherungsprämien, Strom im Allgemeinbereich, Hausreinigung, Schneeräumung sowie die Verwaltungskosten und die Wartung von Gemeinschaftsanlagen.
  2. Heiz- und Warmwasserkosten Sofern das Gebäude zentral versorgt wird, können monatliche Akontozahlungen für Wärme und Warmwasser als eigene Position in der Vorschreibung enthalten sein.
  3. Hauptmietzins Der Betrag, der für die Überlassung des Mietgegenstandes vereinbart wurde.
  4. Umsatzsteuer (USt.) Die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf die jeweiligen Positionen aufgeschlagen. Bitte beachten Sie, dass hierbei unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen (z. B. bei Wohnungen gegenüber Geschäftsräumlichkeiten).
  5. Reparaturreserve (nur bei Wohnungseigentum) Wohnungseigentümer leisten zusätzlich einen monatlichen Beitrag zur Reparaturreserve. [Link] Hier finden Sie mehr Details dazu.

Was ist die Reparaturreserve?

Die Reparaturreserve dient der finanziellen Vorsorge für künftige Aufwendungen zur Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft (z. B. Dachsanierung, Fassadenerneuerung oder Lift-Instandsetzung).

Gesetzliche Mindesthöhe gemäß § 31 WEG:
Seit der WEG-Novelle 2022 ist in Österreich eine gesetzliche Mindesthöhe für die Bildung dieser Reserve vorgeschrieben. Diese beträgt ab dem 1. Jänner 2026 aktuell 1,12 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat.

Anpassung an den Gebäudezustand:
Bitte beachten Sie, dass die monatliche Einhebung im Bedarfsfall höher angesetzt werden kann. Die tatsächliche Höhe orientiert sich am Alter und dem technischen Zustand des Gebäudes sowie an künftig erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen, um eine ausreichende Deckung für notwendige Sanierungen sicherzustellen.

Was ist die Betriebskostenabrechnung und wann wird diese übermittelt?

Die Betriebskostenabrechnung ist die Gegenüberstellung der tatsächlich angefallenen Kosten des vorangegangenen Kalenderjahres und der von Ihnen in diesem Zeitraum geleisteten Akontozahlungen auf die Betriebskostenpositionen.

Wann erfolgt die Zustellung?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Abrechnung einmal jährlich. Sie wird spätestens bis zum 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres erstellt und übermittelt.

Wer erhält die Abrechnung?
Die Abrechnung wird an jene Personen übermittelt, die zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Legung (Zustellung) Mieter oder Wohnungseigentümer des Objektes sind.

Verrechnung von Guthaben
Ein eventuelles Guthaben aus der Abrechnung wird bei einem bestehenden SEPA-Lastschriftmandat automatisch mit den folgenden Miet- oder Wohnbeitragszahlungen verrechnet. Sollte kein SEPA-Mandat bestehen, muss das Guthaben von Ihnen manuell bei der nächsten Zahlung abgezogen werden. Zur Erteilung eines Mandats nutzen Sie bitte unser SEPA-Formular. [Link zu SEPA Formular].

Was ist bei einer Wohnungsrückstellung zu beachten?

Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses erfolgt die formelle Rückstellung des Objekts. Beachten Sie dazu bitte folgende Punkte:

1. Terminvereinbarung
Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem vereinbarten Datum. Wir werden uns rechtzeitig vor Vertragsablauf mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Rückstellung zu vereinbaren.

2. Zustand des Objekts
Das Objekt ist im vertraglich vereinbarten Zustand (geräumt und besenrein) zurückzustellen. Die Wohnung ist frei von persönlichen Fahrnissen und in Abstimmung mit den Rückstellungsvereinbarungen, die wir Ihnen im Zuge der Terminvereinbarung zusenden, zu übergeben.

3. Schlüsselrückgabe
Zum Übergabetermin sind sämtliche zum Objekt gehörenden Schlüssel (Wohnung, Hauseingang, Keller, Postkasten etc.) vollständig zu übergeben.

4. Zählerstände und Energieversorgung
Während der Übergabe werden die aktuellen Zählerstände (Strom, Heizung) gemeinsam notiert. Die Ummeldung auf die Eigentümerschaft erfolgt erst durch uns zum offiziellen Rückstellungstermin. Bitte melden Sie die Energieversorgung vorher auf keinen Fall ab, da wir andernfalls die Funktionalität der Elektrik und der Geräte nicht prüfen können.

5. Kautionsabrechnung
Nach der erfolgten Begehung der Wohnung und auf Basis des dabei erstellten Protokolls wird die Kaution abgerechnet. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel in den zwei Folgewochen auf die Rückstellung.

Welche Wartungspflichten habe ich als Mieter in der Wohnung?

In Österreich ist die Erhaltungspflicht zwischen Vermieter und Mieter gesetzlich geregelt. Während der Vermieter für die Substanz des Hauses zuständig ist, obliegt dem Mieter die laufende Wartung innerhalb der Wohnung. Dazu gehören insbesondere:

1. Thermenwartung
Sofern die Wohnung mit einer Gastherme oder einem Durchlauferhitzer ausgestattet ist, sind Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit verpflichtet, diese jedes Jahr durch einen Fachbetrieb warten zu lassen. Bitte bewahren Sie die Wartungsberichte sorgfältig auf, da diese im Schadensfall sowie zwingend für die ordnungsgemäße Rückstellung des Mietobjektes benötigt werden.

2. Wartung von Silikonfugen
Silikonfugen in Bad und Küche (Wartungsfugen) unterliegen dem Verschleiß. Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, diese Fugen instand zu halten, um Wasserschäden an der Bausubstanz zu vermeiden.

3. Reinigung von Abflüssen und Sieben
Die laufende Reinigung von Abflüssen (Waschbecken, Dusche, Spüle) sowie das Entkalken von Sieben (Perlatoren) gehört zur regelmäßigen Instandhaltung durch den Mieter.

4. Türschnallen und Beschläge
Lockere Türschnallen oder Beschläge sind vom Mieter rechtzeitig festzuziehen oder zu ölen, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten und Folgeschäden an den Türen zu verhindern.

5. Belüftung und Schimmelprävention
Um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen, ist der Mieter zu ausreichendem Lüften verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Nassräume und nach dem Kochen.

6. Überprüfung von Rauchmeldern
Sofern Rauchmelder installiert sind, ist der Mieter für die regelmäßige Funktionsprüfung und den Batteriewechsel zuständig.